- Waldschutz
- Waldschutz,die Bewahrung des Waldbestands vor Schaden sowie auch die Mehrung des Waldes. Das Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 regelt (zum Teil nur mit Rahmenvorschriften) die Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Wirtschaftsfunktion des Waldes. Es besteht z. B. ein allgemeines Rodungsverbot (Umwandlung in eine andere Nutzungsart) und eine Bewirtschaftungsverpflichtung für die Waldeigentümer. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist jedermann auf eigene Gefahr gestattet, es sei denn, dass schutzwürdige Interessen des Waldbesitzers dieses Recht einschränken; die darüber hinausgehende Benutzung des Waldes (Radfahren, Reiten u. a.) ist begrenzt. - Waldschäden, durch Naturereignisse verursacht, können ersetzt werden nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz in der Fassung vom 26. 8. 1985.
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Wạld|schutz, der: Schutz des Waldes vor Schäden.
Universal-Lexikon. 2012.